Widerrufsrecht

Rückgabe- und Rückerstattungsbedingungen

Vorbemerkung

Diese Bedingungen fassen die für Stornierung, Reklamation und Rückerstattung maßgeblichen Regelungen zusammen. Sie ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und geben deren Inhalt in verkürzter Form wieder. Im Falle von Abweichungen gelten die AGB vorrangig.


0. Unternehmereigenschaft

0.1 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht gewollt.

0.2 Mit der Annahme unseres Angebots erklären und versichern Sie, dass Sie den Vertrag in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Diese Erklärung ist wesentliche Geschäftsgrundlage des Vertrages. Wir sind berechtigt, hierfür jederzeit einen Nachweis zu verlangen.

0.3 Erweist sich diese Erklärung als unrichtig, sind wir zur Ablehnung des Auftrags oder zum Rücktritt berechtigt. Sie stellen uns von den hieraus entstehenden Nachteilen frei, soweit uns die Unrichtigkeit nicht bekannt war oder grob fahrlässig unbekannt geblieben ist.

0.4 Mitteilungsobliegenheit. Eine lückenlose Überprüfung der Unternehmereigenschaft jedes Interessenten ist uns nicht möglich. Wir weisen deshalb im Angebot, in den AGB und in unserer Außenkommunikation ausdrücklich darauf hin, dass wir ausschließlich mit gewerblichen Kunden (B2B) zusammenarbeiten.

Wissen Sie zum Zeitpunkt der Angebotsannahme oder halten Sie es für möglich, dass Sie nicht Unternehmer sind, teilen Sie uns dies bitte vor Vertragsschluss unaufgefordert per E-Mail an info@unsigned-global.com mit. Wir klären Sie dann darüber auf, welche Regelungen für Sie nicht oder nur eingeschränkt gelten, welche gesetzlichen Rechte Ihnen zustehen und ob eine Zusammenarbeit möglich ist.

Unterbleibt diese Mitteilung, obwohl Ihnen die fehlende Unternehmereigenschaft bekannt war oder sich Ihnen aufdrängen musste, haben Sie uns einen für die Vertragsgestaltung wesentlichen Umstand vorenthalten.

0.5 Steht ausnahmsweise fest, dass Sie als Verbraucher gehandelt haben, gehen zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften diesen Bedingungen vor; die übrigen Regelungen bleiben wirksam. Ein Widerrufsrecht besteht auch in diesem Fall nicht, soweit die gesetzlichen Ausschlussgründe eingreifen — insbesondere nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Waren, die nach individuellen Vorgaben angefertigt werden. Sämtliche von uns gefertigten Produkte werden individuell nach Ihren Vorgaben hergestellt (Ziffer 0.6). Bei wissentlich unrichtiger Erklärung oder wider besseres Wissen unterlassener Mitteilung nach Ziffer 0.4 bleibt der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) vorbehalten.

0.6 Individualcharakter sämtlicher Leistungen. Sämtliche Leistungen der Unsigned GmbH werden individuell für den einzelnen Besteller erbracht — Design und Entwurf, Techpack- und Schnitterstellung, Musterentwicklung, Sampling, Bulk-Produktion, Brand Identity, Content-Produktion, Beratung und Fulfillment, unabhängig von Einzelauftrag, Paket oder laufender Zusammenarbeit.

Wir arbeiten intern nach standardisierten Prozessen und Qualitätsstandards. Das Leistungsergebnis selbst ist jedoch in jedem Einzelfall individuell und richtet sich nach Marke, Vorgaben, Spezifikationen, Zeitplanung, Mengen und Zielsetzung des jeweiligen Bestellers. Zwei Aufträge sind auch bei vergleichbarem Leistungsumfang nicht identisch.

Die erbrachten Leistungen und hergestellten Produkte sind daher nicht anderweitig verwertbar, nicht weiterverkäuflich und keinem anderen Besteller zuzuordnen. Ein Rückgabe- oder Rücknahmerecht besteht nicht; bereits erbrachte Leistungen sind nicht erstattungsfähig. Mängelansprüche nach Ziffer 7 sowie die gesetzlichen Rechte bei von uns zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

0.7 Offene Teilleistungen. Unsere Leistungen werden nicht linear, sondern in aufeinander aufbauenden Phasen erbracht. Zu Beginn eines Auftrags befassen wir uns konzeptionell und planerisch mit sämtlichen vereinbarten Arbeitspaketen; einzelne Pakete werden erst ausgeführt und übergeben, wenn die vorgelagerten Schritte abgeschlossen sind. Der zugehörige Aufwand ist zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits angefallen.

Der Leistungsfortschritt bemisst sich deshalb nicht nach der Anzahl bereits übergebener Arbeitsergebnisse. Sind einzelne Teilleistungen noch offen, noch nicht übergeben oder noch nicht final ausgearbeitet, folgt daraus weder ein geringerer Leistungsstand noch ein Anspruch auf anteilige Erstattung.

Solange wir leistungsbereit sind und die Erbringung der offenen Teilleistungen anbieten, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Rückabwicklung — auch nicht anteilig und unabhängig davon, ob sich der Auftrag am Anfang, in der Mitte oder kurz vor Abschluss befindet.

Unberührt bleiben Ihre Ansprüche, soweit wir offene Teilleistungen aus von uns zu vertretenden Gründen endgültig nicht erbringen, die Erbringung ernsthaft und endgültig verweigern oder eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen.

(entspricht den Ziffern 1, 4.4 und 4.5 der AGB)


1. Verbindlichkeit des Auftrags

Der Vertrag kommt mit Ihrer Annahme unseres Angebots zustande. Als Annahme gilt insbesondere die Unterzeichnung des Angebots, eine Bestätigung in Textform einschließlich E-Mail oder die Bezahlung der zugehörigen Rechnung. Eine anschließend versandte Auftragsbestätigung dient allein der Dokumentation und ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags.

Mit Ihrer Annahme ist der Auftrag verbindlich erteilt. Wir beginnen unmittelbar danach mit der Leistungserbringung und binden Produktions-, Material- und Personalkapazitäten.

(entspricht Ziffer 2 der AGB)


2. Stornierung und Stornopauschale

2.1 Eine Stornierung des Auftrags nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen, da sämtliche Produkte individuell nach Ihren Vorgaben gefertigt werden. Eine kostenfreie Stornierung besteht zu keinem Zeitpunkt.

2.2 Wird ein verbindlich erteilter Auftrag ohne einen von uns zu vertretenden Grund storniert oder gekündigt — sei es, weil wir einer Stornierung im Einzelfall zustimmen, sei es, weil Ihnen ausnahmsweise ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht —, behalten wir 30 % des Netto-Gesamtauftragswerts als Pauschale für bereits erbrachte Leistungen, gebundene Kapazitäten und entgangenen Gewinn ein. Bereits geleistete Zahlungen werden in dieser Höhe nicht erstattet; ist noch nicht gezahlt worden, wird die Pauschale sofort fällig.

2.3 Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und unabhängig davon, wie weit die Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Stornierung fortgeschritten ist.

2.4 Von der Pauschale erfasst sind insbesondere Design- und Techpack-Erstellung, Musterentwicklung, Materialbeschaffung und -reservierung, Produktionsplanung, Abstimmung mit Produktionspartnern sowie die Blockierung von Produktionsslots.

2.5 Übersteigen unsere tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschale — insbesondere bereits an Produktionspartner geleistete Zahlungen sowie Material-, Muster-, Zoll- und Versandkosten —, stellen wir diese zusätzlich in Rechnung.

2.6 Vom Besteller zu vertretende Umstände. Beruht die Undurchführbarkeit, Verzögerung oder Verteuerung des Auftrags darauf, dass Sie eine Mitwirkungshandlung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbracht haben, gilt eine daraufhin erklärte Stornierung als Stornierung ohne von uns zu vertretenden Grund. Die Pauschale nach Ziffer 2.2 fällt uneingeschränkt an.

Dies gilt insbesondere, wenn infolge der Verzögerung Material, Farbe oder Qualität nicht mehr oder nicht mehr zu den kalkulierten Konditionen verfügbar sind, Kosten gestiegen sind und der Preis anzupassen ist, reservierte Produktionsslots entfallen sind oder ein Produktionspartner die Ausführung zu den ursprünglichen Bedingungen nicht mehr übernimmt. Dass wir den Auftrag zu den ursprünglichen Bedingungen nicht mehr ausführen können, ist in diesen Fällen kein von uns zu vertretender Grund — die Ausführung war zum vorgesehenen Zeitpunkt möglich und ist allein durch die von Ihnen zu vertretende Verzögerung entfallen.

2.7 Die Pauschale entfällt, soweit die Stornierung darauf beruht, dass wir eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft, das heißt vorsätzlich oder fahrlässig, verletzt haben und Sie deshalb zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt sind. In diesem Fall erstatten wir bereits geleistete Zahlungen anteilig für die nicht erbrachten Leistungen. Gleiches gilt bei Rücktritt wegen Lieferverzugs nach Ziffer 3, wegen höherer Gewalt oder wegen einer Preisanpassung von mehr als 5 % — jeweils vorbehaltlich Ziffer 2.6.

2.8 Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

2.9 Ruhende Aufträge. Melden Sie sich trotz Aufforderung in Textform nicht, ruht der Auftrag. Ab drei (3) Monaten geben wir reservierte Slots und Materialien frei. Ab fünf (5) Monaten sind wir berechtigt, den Preis anzupassen und Material, Farbe oder Produktionspartner zu wechseln, soweit die ursprünglichen nicht mehr verfügbar sind; dies begründet kein Stornierungs- oder Rücktrittsrecht. Ab sechs (6) Monaten stellen wir Lager-, Umplanungs- und Kapitalbindungskosten gesondert in Rechnung. Ab zwölf (12) Monaten sind wir nicht mehr verpflichtet, den Auftrag fortzusetzen, und berechtigt, den Vertrag zu kündigen; die Stornopauschale sowie die tatsächlich angefallenen Kosten bleiben geschuldet und werden mit geleisteten Zahlungen verrechnet.

2.10 Für Aufträge, die ausschließlich Design-, Marken- oder Content-Leistungen zum Gegenstand haben, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

(entspricht den Ziffern 5.8 und 12 der AGB)


3. Leadtimes und Lieferverzug

3.0 Leadtimes. Sofern im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, gelten als Richtwerte: Sampling / Musterphase ca. 25 Werktage, Bulk-Produktion ca. 6 bis 8 Wochen. Die Angaben gelten je Phase und addieren sich; Transport-, Zoll- und Abfertigungszeiten kommen hinzu. Sie setzen eine optimale Datenlage voraus — vollständige Vorgaben, fristgerechte Freigaben und Zahlungen sowie verfügbare Materialien. Branchenübliche Abweichungen, etwa durch Materialverfügbarkeit, Färbe- und Veredelungsprozesse oder Kapazitätsauslastung, begründen für sich genommen keinen Verzug.

3.1 Verzögert sich die Lieferung um mehr als zwanzig (20) Wochen gegenüber dem ursprünglich mitgeteilten Liefertermin und haben wir dies zu vertreten, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Das Rücktrittsrecht beschränkt sich auf die tatsächlich betroffene Position bzw. das betroffene Produkt. Umfasst der Auftrag mehrere Positionen, Produkte, Farben, Größenläufe oder Chargen, bleiben die nicht betroffenen Positionen unberührt und sind abzunehmen und zu vergüten. Ein Rücktritt vom gesamten Auftrag ist nur zulässig, wenn die nicht betroffenen Positionen für sich genommen objektiv unbrauchbar sind.

3.3 Für die betroffene Position fällt keine Stornopauschale an; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir insoweit anteilig.

3.4 Die Ziffern 3.0 und 3.1 gelten nicht, soweit die Verzögerung auf Umständen aus Ihrem Verantwortungsbereich beruht — insbesondere ausbleibende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung, Freigaben, Daten, Informationen und Beistellungen sowie verspätete oder unvollständige Zahlungen. In diesen Fällen verlängern sich Leadtimes und Lieferfristen entsprechend, und die 20-Wochen-Grenze verschiebt sich mit.

3.5 Bei Speditionslieferungen erfolgt die Terminabstimmung grundsätzlich über uns; wir geben die vom Speditionsunternehmen erhaltenen Informationen unverändert an Sie weiter. Ein unmittelbarer Kontakt zwischen Speditionsunternehmen und Ihnen findet nur statt, wenn dies vereinbart ist oder der Ablauf des Speditionsunternehmens dies vorsieht. Weitergegebene Termine und Zeitfenster sind unverbindliche Angaben des Speditionsunternehmens und keine eigene Zusage von uns. Verschiebungen oder Ausfälle haben wir nicht zu vertreten, soweit sie nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Ansprüche auf Ersatz von Wartezeit-, Personal- oder Lagerkosten bestehen gegen uns nicht.

(entspricht den Ziffern 8.7, 8.8 und 9.4 der AGB)


4. Freigaben und ihre Wirkung

4.1 Vor Produktionsbeginn legen wir Ihnen das Techpack bzw. die verbindliche Produktspezifikation zur Freigabe vor. Ist die Erstellung eines Musters vereinbart, beginnt die Bulk-Produktion erst nach Ihrer Freigabe des Musters.

4.2 Mit Ihrer Freigabe erklären Sie die freigegebenen Eigenschaften — insbesondere Schnitt, Maße, Materialien, Farben, Applikationen, Labels und Verpackung — als vertragsgemäß. Eine spätere Reklamation, die sich auf freigegebene Eigenschaften stützt, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Produktion von der Freigabe abweicht oder die Toleranzgrenzen nach Ziffer 5 überschritten werden.

4.3 Erklären Sie sich innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vorlage weder zur Freigabe noch zu konkreten Änderungswünschen in Textform, gilt die Vorlage als freigegeben.

4.4 Bleibt eine Freigabe oder Rückmeldung längerfristig aus, ruht der Auftrag. Es gelten die Fristen und Rechtsfolgen nach Ziffer 2.9.

(entspricht den Ziffern 5.2 bis 5.8 der AGB)


5. Muster und produktionsbedingte Toleranzen

5.1 Muster, Prototypen und Vorserienteile dienen der Beurteilung von Passform, Material, Konstruktion und Verarbeitung. Sie sind nicht reklamationsfähig.

5.1a Techpack als Maßstab. Maßgeblich für die Beurteilung ist ausschließlich das von Ihnen zuletzt freigegebene Techpack in der jeweils aktuellen Version. Angaben aus Calls, Chats, Moodboards oder Referenzbildern werden erst verbindlich, wenn sie in das Techpack aufgenommen und freigegeben wurden. Bei Widersprüchen geht das freigegebene Techpack vor.

5.1b Blanko-Muster. Muster werden ohne Labels, Etiketten, Pflegehinweise, Hangtags, Branding und Sonderverpackung gefertigt, sofern deren Ausführung nicht ausdrücklich in Textform vereinbart und im Techpack ausgewiesen ist. Ihr Fehlen am Muster ist kein Mangel. Muster können in Material, Farbe und Verarbeitung von der späteren Serie abweichen; umgekehrt begründet ein freigegebenes Muster keinen Anspruch auf vollständige Identität der Serie.

5.1c Abweichungen und Lösungsfindung. Weicht das Produkt in einem Punkt vom freigegebenen Techpack ab, suchen die Parteien zunächst gemeinsam eine für beide Seiten faire und angemessene Lösung. In Betracht kommen insbesondere Nachbesserung, Nachlieferung, Anpassung der Folgeproduktion, teilweise Rückerstattung, Gutschrift, Preisanpassung oder Abnahme zu reduziertem Preis. Die Auswahl treffen wir nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung Ihrer Interessen; eine Verpflichtung auf einen bestimmten Weg besteht nicht.

Lehnen Sie einen angemessenen Lösungsvorschlag ab oder äußern Sie sich nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen in Textform, folgt daraus kein Anspruch auf einen anderen, weitergehenden oder aufwendigeren Weg — insbesondere kein Anspruch auf Nachbesserung, Nachlieferung oder Neuproduktion. Blieb eine angebotene angemessene Lösung ungenutzt, gilt unsere Leistungspflicht insoweit als erfüllt.

Leistungen, die über die Wiederherstellung des freigegebenen Standes hinausgehen — Änderungswünsche, zusätzliche Musterrunden, Neuproduktionen, geänderte Spezifikationen —, sind Zusatzleistungen und werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbracht. Eine Neuproduktion erfolgt nie automatisch.

Rücktritt oder Minderung kommen erst in Betracht, wenn eine Einigung nicht zustande kommt und die angebotene Lösung tatsächlich fehlgeschlagen oder unzumutbar war.

Bei Unklarheiten oder Lücken im Techpack dürfen wir nach fachlicher Üblichkeit auslegen; geringfügige fertigungs- oder materialbedingte Anpassungen, die Funktion, Passform, Optik und Wert nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.

5.1d Bringschuld für Daten. Die Bereitstellung korrekter, vollständiger, aktueller und verwertbarer Inhalte und Dateien ist Ihre Bringschuld. Wir schulden keine inhaltliche, gestalterische oder technische Prüfung — insbesondere nicht, ob eine übermittelte Datei die gewünschte, aktuelle oder zutreffende Fassung ist. Dies gilt auch für Final Changes und kurz vor Produktionsbeginn übermittelte Dateien. Übermitteln Sie eine falsche, veraltete, vertauschte oder fehlerhafte Datei, setzen wir diese vertragsgemäß um; ein Mangel liegt insoweit nicht vor. Eine erforderliche Neuproduktion erfolgt als eigenständiger, kostenpflichtiger Auftrag.

5.2 Wir übertragen digitale Designs in physische Kleidungsstücke und Serienproduktion. Prozessbedingt sind Abweichungen zwischen digitalem Entwurf, Techpack, Muster und Serienprodukt möglich. Als vertragsgemäß und nicht als Mangel gelten Abweichungen innerhalb folgender Toleranzen:

Merkmal Zulässige Abweichung
Maße +/– 2 cm
Gewicht +/– 5 %
Farbe bis zu 10 %

Dies gilt auch im Vergleich zu früheren Bestellungen sowie zwischen einzelnen Produktionschargen.

5.3 Zulässig sind ferner Mengenabweichungen von bis zu 15 % bei Aufträgen bis einschließlich 100 Einheiten und bis zu 10 % bei Aufträgen ab 101 Einheiten, jeweils je Position, Farbe und Größenlauf. Ihre Zahlungsverpflichtung richtet sich nach der tatsächlich gelieferten Menge. Weitergehende Ansprüche wegen zulässiger Über- oder Unterlieferung bestehen nicht.

5.4 Nicht als Mangel gelten Verfärbungen, Materialveränderungen, Einlaufen oder sonstige Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung, Lagerung, Pflege oder falschem Waschen beruhen.

(entspricht den Ziffern 4.3, 9.7 und 15.2 f. der AGB)


6. Untersuchungs- und Rügepflicht

6.1 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

6.2 Äußerlich erkennbare Mängel, Transportschäden und Fehlmengen sind uns spätestens innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Entdeckung, anzuzeigen.

6.3 Die Anzeige muss den Mangel konkret beschreiben, die betroffene Menge benennen und aussagekräftige Fotos der Ware, der Kennzeichnung und — bei Transportschäden — der Verpackung enthalten.

6.4 Rechtsfolge. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt; Ansprüche auf Nacherfüllung, Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz wegen dieses Mangels sind ausgeschlossen (§ 377 HGB). Nach Ablauf der Frist lässt sich nicht mehr zuverlässig feststellen, ob der beanstandete Zustand bereits bei Ablieferung vorlag.

6.5 Die beanstandete Ware ist bis zur Klärung unverändert und in der Originalverpackung aufzubewahren. Weiterverarbeitung, Veredelung, Konfektionierung oder Weiterverkauf gelten als Genehmigung.

6.6 Transportschäden. Mit Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf Sie über. Transport, Umschlag, Zustellung und Ablieferung liegen allein im Verantwortungsbereich des Transportunternehmens; für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung während des Transports haften wir nicht, soweit uns nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, ein Auswahlverschulden oder eine Verletzung unserer Verpackungspflicht zur Last fällt. Transportschäden sind zusätzlich unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und auf dem Ablieferbeleg zu vermerken; Verpackung und Ware sind aufzubewahren und zu dokumentieren. Unsere Ansprüche gegen das Transportunternehmen treten wir an Sie ab.

6.7 Versandkosten. Versandkosten sind im Angebotspreis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. Sie können erst nach Abschluss der Produktion verbindlich ermittelt werden, da sie von Gewicht, Volumen, Packmaß, Zielort, Versandart und den jeweils geltenden Tarifen und Abgaben abhängen. Eine Angabe im Angebot ist nicht verpflichtend; ausgewiesene Richtwerte oder Circa-Angaben sind unverbindlich. Nur eine im Angebot ausdrücklich als Fixpauschale oder Festpreis bezeichnete Angabe ist verbindlich und abschließend. Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Eingang der Versandkosten.

(entspricht den Ziffern 11.5, 14 und 15.4 der AGB)


7. Berechtigte Reklamationen und Rückerstattung

7.1 Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung, Nachlieferung oder teilweise Rückerstattung. Erst nach deren Fehlschlagen stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung zu.

7.2 Eine Rückerstattung des vollen Auftragswerts kommt nur in Betracht, wenn die Ware insgesamt unbrauchbar ist und eine Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

7.2a Noch offene, noch nicht übergebene oder noch nicht final ausgearbeitete Teilleistungen begründen keinen Erstattungsanspruch, solange wir leistungsbereit sind (Ziffer 0.7).

7.3 Sobald die Produkte produziert und versandt wurden, bestehen Ansprüche nur noch bei erheblichen Mängeln oder bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach Ziffer 5.

7.4 Ansprüche bestehen nicht, wenn

  • wir unvollständige oder falsche Informationen erhalten haben,
  • die Produkte unsachgemäß verwendet oder gepflegt wurden,
  • ohne unsere Zustimmung Änderungen vorgenommen wurden,
  • die Produkte durch äußere Einflüsse beschädigt wurden,
  • Sie eine eigene Vertragspflicht nicht erfüllt haben, oder
  • sich die Beanstandung auf freigegebene Eigenschaften nach Ziffer 4 bezieht.

7.5 Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt.

7.6 Beistellungen. Für Mängel, Schäden, Verzögerungen und Mehrkosten, die auf von Ihnen beigestellten Materialien beruhen — Stoffe, Labels, Prints, Hardware, Verpackungen —, tragen Sie die Verantwortung. Eine Eingangs-, Qualitäts- oder Eignungsprüfung von Beistellungen schulden wir nicht. Reklamationen, die auf Beistellungen zurückgehen, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.7 Produktverantwortung. Wir erbringen ausschließlich Fertigungsleistungen nach Ihren Vorgaben. Sie bringen die Produkte unter Ihrer eigenen Marke in den Verkehr und sind damit Hersteller im Sinne des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts. Eine Nennung von Unsigned als ausführender Fertigungsbetrieb — etwa auf dem Care Label als „Produced by Unsigned GmbH · Contract manufacture" — begründet keine Herstellerstellung im Rechtssinne. Ihre eigenen Herstellerangaben sind zusätzlich und gesondert anzubringen.

Unsere Verantwortung beschränkt sich auf die fachgerechte Ausführung der Fertigung entsprechend der freigegebenen Spezifikation. Nach Gefahrübergang liegen Lagerung, Weiterverarbeitung, Bewerbung und Vertrieb allein in Ihrem Verantwortungsbereich; für hieraus entstehende Schäden haften wir nicht.

(entspricht den Ziffern 15, 20 und 21 der AGB)


8. Rücksendung

8.1 Senden Sie beanstandete Ware ausschließlich nach unserer vorherigen Aufforderung, nach unseren Anweisungen und an die von uns benannte Rücksendeadresse zurück.

8.2 Erfolgt die Rücksendung ohne unsere vorherige Zustimmung, übernehmen wir keine Haftung für Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg und keine Kosten.

8.3 Kostentragung. Bei berechtigter Mängelrüge tragen wir die Kosten einer Standardrücksendung an die von uns benannte Adresse innerhalb Deutschlands, sofern über den von uns benannten Versanddienstleister und auf dem vorgegebenen Versandweg zurückgesendet wird.

Nicht übernommen werden insbesondere Rücksendungen ins Ausland, etwa an Produktionsstätten oder Partner, grenzüberschreitende Transporte samt Zöllen und Einfuhrabgaben, Express-, Sperrgut- und Speditionsversand, Sonderverpackung und -versicherung, Rücksendungen direkt von Ihren Endkunden sowie Mehrkosten aus einem abweichend gewählten Versandweg.

Solche Kosten übernehmen wir nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform, die vor Versand zu treffen ist. Ist im Einzelfall eine Rücksendung ins Ausland erforderlich, stimmen wir Art, Weg und Kostentragung vorab mit Ihnen ab; ohne Abstimmung besteht kein Erstattungsanspruch.

8.4 Ersetzte Produkte gehen in unser Eigentum über.

(entspricht den Ziffern 15.6 bis 15.8 der AGB)


9. Design- und Gestaltungsleistungen

9.1 Design-, Marken- und Content-Leistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt innerhalb von zehn (10) Werktagen keine Rüge wesentlicher Mängel in Textform, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Die Nutzung im Geschäftsverkehr gilt ebenfalls als Abnahme.

9.2 Ansprüche wegen Abweichungen vom subjektiven Geschmacksempfinden bestehen nicht. Geschuldet ist eine dem Auftrag entsprechende, fachgerechte Gestaltung.

9.3 Die Stornoregelung nach Ziffer 2 gilt für Design-Aufträge entsprechend.

(entspricht Ziffer 16 der AGB)


10. Nichtabnahme der Ware

10.1 Nehmen Sie die bereitgestellte Ware nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ab, kommen Sie in Annahmeverzug. Die Gefahr geht mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf Sie über.

10.2 Ab dem elften (11.) Kalendertag nach Zugang der Bereitstellungs- oder Versandbereitschaftsanzeige berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Netto-Auftragswerts der betroffenen Ware je angefangener Woche, höchstens 15 % des Netto-Auftragswerts. Der Nachweis höherer oder niedrigerer tatsächlicher Kosten bleibt beiden Seiten vorbehalten.

10.3 Nehmen Sie die Ware trotz schriftlicher Aufforderung und einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verwerten und den Erlös auf unsere Forderungen anzurechnen. Vor einer Verwertung dürfen wir Ihre Marken, Labels und Etiketten auf Ihre Kosten entfernen. Ist eine Verwertung nicht möglich oder unwirtschaftlich, dürfen wir die Ware nach erneuter Ankündigung auf Ihre Kosten entsorgen.

(entspricht Ziffer 23 der AGB)


11. Geltung

Mit der Annahme eines Angebots akzeptieren Sie diese Rückgabe- und Rückerstattungsbedingungen sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.